EU-US Privacy Shield als Grundlage für den Datentransfer in die USA


EU-US Privacy Shield als Grundlage für den Datentransfer in die USA
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Im Oktober 2015 wurde das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Jetzt kommt im Eilzugtempo eine neue Regelung die den Datentransfer in die USA legitimieren soll?

Die EU-Kommission versucht mit dem EU-US Privacy Shield, der endgültige Text dafür soll bis Mitte Februar 2016 vorliegen, dem endgültigen Verbot der Datenübertragung in die USA zuvor zu kommen.

Unter Leitung der EU-Justizkommissarin Věra Jourová, müssen Regelungen gefunden werden, unter welchen Umständen US-Behörden Zugriff auf personenbezogenen Daten von EU-Bürgern haben und wie die USA die Bearbeitung von Beschwerden von EU-Bürgern umsetzen wird. Der EuGH wird auf die Ergebnisse ein waches Auge haben. Zwischen einem Workaround, um die Interessen von Google Analytics, Facebook und Co. zu sichern und einer gerichtsfesten Alternative ist wohl noch ein weiter Weg.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen erklärt derweil „Bis zu einer abschließende Bewertung der durch das EuGH-Urteil aufgeworfenen Fragen zum internationalen Datentransfer sind EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules weiterhin grundsätzlich nutzbar. Datenübermittlungen auf Grundlage des vom EuGH für ungültig erklärten Safe Harbor-Abkommens sind dagegen unzulässig und werden untersagt.“.

In Frankreich dagegen, hat die Datenschutzbehörde CNIL Facebook formal gerügt. Facebook teilt mit, das die Datenübermittlung zwischen „Facebook Ireland Ltd“ und „Facebook Inc“ auf den sogenannten Standardvertragsklauseln unter der Entscheidung 2010/87/EU basiere und damit den Regelungen der EU genüge. Die CNIL prüft.

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