Neufassung der Europäischen Datenschutz-Richtlinie


©iStockphoto.com/caracterdesign
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Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Die Neufassung der Europäischen Datenschutz-Richtlinie liegt vor (siehe Pressemitteilung) und in dem Zusammenhang kommt auch das Thema Google Analytics wieder auf den Tisch. Der Artikel in der Zeit Online vom 24.11.2009 regt allerlei Blog Betreiber zu den wohl immer gleichen Kommentaren an. Leider erneut ohne wirklich neue Informationen.

Das Thema Cookies, IP Adressen und die Datenspeicherung im nicht-europäischen Ausland wird von rechts nach links gedreht und wieder aufgewärmt. Vermutlich nutzt eine immer größer werdende Anzahl an Websites die Dienste von Google Analytics oder Yahoo! Web Analytics. Warum auch nicht? Das sind zumindest professionelle Werkzeuge, die einem Analysten wichtige Informationen zur Optimierung der Website geben und damit auch einen Mehrwert für den Benutzer der Website bieten (Stichwort Usability).

Eine neue Qualität kann der heutige Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich bedeuten (Düsseldorfer Kreis). Hinter der Forderung nach einer datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten, steckt ausreichend Konfliktpotential für die Anwender und ein gutes Stück Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Markt.

Je nach Unternehmen bleibt die Möglichkeit, andere Web Analytics Anbieter einzusetzen und so aktiv die Art der Datenspeicherung zu beeinflussen. Vor allem dann für Unternehmen relevant, wenn sie um ihre Reputation fürchten oder weitere Google Services (SEM) nutzen.

Jeder Internet Nutzer, der sich intensiv mit dem Thema beschäftigt, wird Möglichkeiten finden, sich vor zu intensiver Beobachtung zu schützen (Browsereinstellungen, eigene Firewall). Dabei wird es immer Services im Web geben, die nicht ohne Browser Cookies oder Flash Cookies auskommen. Affiliate Programme, Behavoiral Targeting Services und andere bezahl-Vermittler Dienste benötigen die Cookies zu Erfolgskontrolle und Abrechnung.

Und überhaupt, wie soll man Services wie freie eMail, Social Media Websites oder Bonusprogramme bewerten, bei denen Anwender eine Vielzahl mehr an persönlichen Informationen preisgeben, ohne die AGB gelesen und verstanden zu haben? Ganz abgesehen vom Einsatz der eigenen EC- oder VISA-Karte.

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