Google Analytics – Datenschutzkonform oder drohen nun Bußgelder?


Google Analytics – Datenschutzkonform oder drohen nun Bußgelder?
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Der kostenlose Dienst lässt sich schnell auf einer Website aktivieren.  Viele private Websites, Behörden, Vereine und auch große Unternehmen setzen die Web Analytics Software ein. Zahlreiche Content Management Systeme bieten Erweiterungen dafür an und wer Google AdWords nutzt kann den Erfolg der Werbeanzeigen leicht überprüfen.

Nun speichert Google Analytics die Daten bekannter weise in den USA und was dort damit geschieht kann kaum ein Website Betreiber sicher sagen. Es kann sein, dass die IP Adresse eines Nutzers einer natürlichen Person zugeordnet werden kann. Dies ist aber nach dem deutschen Datenschutzgesetzt nur mit der Einwilligung der Person erlaubt. Google hat im vergangenen Jahr versucht den Anforderungen der deutschen Datenschützer gerecht zu werden. Es gibt ein Browser Plugin (Deaktivierungs-Add-on für Browser von Google Analytics), dass eine Aufzeichnung des Benutzerverhaltens verhindert und zusätzlich kann jeder Anwender von Google Analytics die IP Adresse seiner Besucher vor der Übergabe mit einer Code-Funktion um die letzten 8 Bits verkürzen (_anonymizeIp()).

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte erwägt nun eine gerichtliche Feststellung, ob der Einsatz von Google Analytics unter den aktuellen Rahmenbedingungen rechtswidrig wäre. Dies ist auch der einzig sinnvolle Weg, da weder ein einzelner Datenschutzbeauftragter noch der Zusammenschluss des Düsseldorfer Kreises über eine Deutungshoheit zum Datenschutz verfügt. Ob dies tatsächlich geschieht, bleibt abzuwarten. In den vergangenen Jahren ist es bei Ankündigungen geblieben, zu Gerichtsverfahren kam es nie.


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